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Die Geschichte des Amtsgerichts Duderstadt

Das Amtsgericht in der über 1000 Jahre alten Stadt Duderstadt verdankt seine Entstehung ebenfalls, wie alle erstinstanzlichen Gerichte im ehemaligen Königreich Hannover, dem Hannoverschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 8.11.1850 –Han.Ges.S.227– in Verbindung mit der Verordnung vom 7.8.1852 – Han.Ges.S.185.

Vorläufer war das Stadtgericht Duderstadt, neben dem es ein Landgericht unter Leitung eines Gografen für die weitere Umgebung Duderstadts gab. Beide waren nach dem Erwerb der »Goldenen« Mark Duderstadt im Jahre 1247 durch die Braunschweiger Herzöge, die diesen Besitz rund hundert Jahre behielten (danach gehörte Duderstadt zum Kurfürstentum Mainz), eingerichtet wurden. 1802 wurde Duderstadt von preußischen Truppen besetzt, 1803 das Preußische Allgemeine Landrecht und die Preußische Allgemeine Gerichtsordnung eingeführt, das vom Stadtgericht allerdings erst 1805 übernommen wurde. Nach der Besetzung des Eichsfeldes durch die Truppen Napoleons wurde auch dieses dem »Königreich Westphalen« unter der Herrschaft von Napoleons Bruder Jerome einverleibt. Während der napoleonischen Besetzung erhielt Duderstadt, das Distrikthauptstadt wurde, 1808 ein sogenanntes Civiltribunal, das am besten mit einem heutigen Landgericht verglichen werden kann. Es galt französisches Recht. Als 1813 die Preußen nach der Vertreibung der Franzosen in das Eichsfeld zurückkehrten, beließen sie es bei dieser Gerichtsorganisation, führten aber wieder das preußische Recht ein. Der Wiener Kongress brachte eine erneute Veränderung. Durch einen zwischen Preußen und dem Königreich Hannover abgeschlossenen Tauschvertrag wurden die Ämter Lindau, Gieboldehausen und Duderstadt dem Königreich Hannover einverleibt.

Das Stadtgericht Duderstadt blieb bestehen, es galt weiterhin als materielles Recht das Allgemeine Preußische Landrecht, das Gerichtsverfahren richtete sich aber nach den hannoverschen Bestimmungen.

1848 kam es im Königreich Hannover im Wesentlichen zu einer Trennung zwischen Verwaltung und Rechtspflege, 1850 wurden das Hannoversche Gerichtsverfassungsgesetz, die hannoversche Strafprozessordnung und die Allgemeine Bürgerliche Prozessordnung erlassen.

Am 1.10.1852 wurden im hannoverschen Teil des Eichsfeldes die Amtsgerichte Duderstadt, Gieboldehausen und Lindau errichtet, die alle dem neuerrichteten Obergericht (mit einem heutigen Landgericht vergleichbar) Osterode nachgeordnet waren. Letzteres bestand aber nur bis 1859 und wurde dann dem Obergericht Göttingen einverleibt. Das Amtsgericht Lindau bestand ebenfalls nur sieben Jahre und wurde 1959 dem Amtsgericht Gieboldehausen zugelegt, das seinerseits am 1.10.1932 aufgelöst und dem Amtsgericht Duderstadt zugeschlagen wurde.

Das Amtsgericht Duderstadt residiert seit seiner Gründung im Jahre 1852 in einem fast 300 Jahre alten Fachwerkbau in der Hinterstraße 33. Es handelt sich um den ehemaligen sog. "Pöhlder Hof". Der Name rührt aus der ursprünglichen Funktion des Vorgängerbaus als Hof des Klosters Pöhlde, eines in der Nähe von Herzberg am Harz gelegenen Prämonstratenserklosters (seit 1138, davor Benediktinerkloster).
Der Hof diente der Vermarktung der Produkte des Klosters, der Verwaltung seiner zerstreuten Besitztümer, als Unterkunft für reisende Ordensleute ("hospitium") und schließlich für die Mönche des Klosters Pöhlde als Zufluchtsort innerhalb der befestigten Stadtanlagen von Duderstadt, so zuletzt nach Einführung der Reformation in Pöhlde (um 1532).
Damals übersiedelte der Konvent aus dem Kloster in den Pöhlder Hof und bestand dort noch ca. 40 Jahre lang. Nach seiner Auflösung fiel der Hof in den Besitz des Landesherren, des Kurfürsten von Mainz und diente seinem Stellvertreter, dem Stadtschultheißen, als Residenz, der hier u.a. auch Recht sprach.

Am 11. Dezember 1720 brannte der Pöhlder Hof -sowie weitere 29 Wohnhäuser und 25 Scheunen in der Hinterstraße- ab. Bereits im Folgejahr wurde an seiner Stelle das heutige Gebäude errichtet, in dessen östlichem Teil sich die Dienstwohnung des Stadtschultheißen befand.
Aus dieser Zeit stammen der Stuck an den Decken dieses Gebäudeteiles sowie die Türen.
Die barocke Treppenanlage aus Eichenholz befand sich schon im Vorgängerbau. Sie überstand den Brand, weil sie 1719 ausgebaut worden war und in der St.-Cyriakus-Kirche als Aufgang zum Mannhaus Verwendung gefunden hatte. Schon drei Jahre später kehrte sie in den Pöhlder Hof zurück.

Im Hof befindet sich ein in Sandstein gehauenes Wappen des Kurfürsten Philipp Carl von Eltz (1732-1743). Noch zu erkennen sind das Motiv des Fürstenhutes mit Kreuz im Oval des Wappens, Umrisse eines Löwen im oberen rechten Teil des Wappenbildes und Reste rankenden Pflanzwerkes, außerdem darüber je ein Sonnenblumenmotiv im Mittelfeld ein Fruchtbündel, eine typische Ornametik des Barock im Eichsfeld.

Während der Jahre 2001 bis Anfang 2005 ist das Gerichtsgebäude komplett saniert und der Hof neu gestaltet worden.

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