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Wichtige Hinweise für Zeugen und Sachverständige

Die Gerichte müssen viele Entscheidungen von unterschiedlicher Bedeutung treffen. Die Richterinnen und Richter müssen dabei Vorgänge beurteilen, bei denen sie nicht persönlich dabei waren, und sind daher auf andere Beweismittel angewiesen, um ein gerechtes Urteil fällen zu können.

Der Zeugenaussage kommt hierbei vor Gericht eine wichtige Aufgabe zu, denn sie ist oft das wichtigste Beweismittel.

Ein Zeuge hat jedoch auch einige Pflichten zu beachten:

Pünktliches Erscheinen zum angegebenen Termin!

Pünktliches Erscheinen zum Ladungstermin ist generell erforderlich, auch wenn dem Zeugen ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Erscheint der Zeuge unentschuldigt nicht zum angegebenen Termin, können ihm die Kosten auferlegt werden, die durch sein Fernbleiben oder zu spät kommen verursacht worden sind. Außerdem wird in diesen Fällen in der Regel gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld festgesetzt, welches nicht unerheblich sein kann.

Ein Zeuge braucht nur dann nicht vor Gericht zu erscheinen, wenn ein schwerwiegender Grund wie z. B. eine Erkrankung vorliegt. Berufliche oder private Verpflichtungen stellen in der Regel keinen schwerwiegenden Grund dar. Der Zeuge muss dem Gericht in jedem Fall rechtzeitig unter Angabe des Verhinderungsgrundes und unter Angabe des Geschäftszeichens, welches sich auf der Ladung befindet, mitteilen, wenn er nicht zum Termin erscheinen kann.

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