Besuch von Verhandlungen
Besuch von Verhandlungen
Die Hauptverhandlungen in Erwachsenenstrafsachen, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Zivilprozessen sind grundsätzlich öffentlich. In Strafsachen gegen Jugendliche und Familiensachen ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Öffentlichkeit auch in weiteren Verfahren z.B. Jugendschutzsachen ausgeschlossen werden.
Hauptverhandlungen in Strafsachen:
Dienstag oder Donnerstag im Saal 10
Hauptverhandlungen in Ordnungswidrigkeitssachen:
Montag im Saal 20
Termine in Zivilprozesssachen:
Mittwoch im Saal 20
Termine in Landwirtschaftssachen:
Mittwoch im Saal 20
Die Termine finden nicht generell immer an den oben genannten Tagen statt. Näheres zu den jeweiligen Terminen erfahren Sie von den Ansprechpartnern.
Leider steht für die verschiedenen Sitzungssäle nur ein begrenzter Raum für Zuschauer zur Verfügung.
Schulklassen und andere Gruppen werden gebeten, vor dem Besuch Kontakt mit d. jeweiligen Ansprechpartner/in aufzunehmen, um Besuche vorher abzustimmen.