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Besuch von Verhandlungen

Besuch von Verhandlungen

Die Hauptverhandlungen in Erwachsenenstrafsachen, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Zivilprozessen sind grundsätzlich öffentlich. In Strafsachen gegen Jugendliche und Familiensachen ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Öffentlichkeit auch in weiteren Verfahren z.B. Jugendschutzsachen ausgeschlossen werden.

Hauptverhandlungen in Strafsachen:
Dienstag oder Donnerstag im Saal 10

Hauptverhandlungen in Ordnungswidrigkeitssachen:
Montag im Saal 20

Termine in Zivilprozesssachen:
Mittwoch im Saal 20

Termine in Landwirtschaftssachen:
Mittwoch im Saal 20

Die Termine finden nicht generell immer an den oben genannten Tagen statt. Näheres zu den jeweiligen Terminen erfahren Sie von den Ansprechpartnern.

Leider steht für die verschiedenen Sitzungssäle nur ein begrenzter Raum für Zuschauer zur Verfügung.

Schulklassen und andere Gruppen werden gebeten, vor dem Besuch Kontakt mit d. jeweiligen Ansprechpartner/in aufzunehmen, um Besuche vorher abzustimmen.

Bild zum Thema ordentliche Gerichte Bildrechte: grafolux & eye-server
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