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Information für Zahlungsempfänger

Änderung der Mitteilungsverordnung an die Finanzbehörden


Was ist die Mitteilungsverordnung?

Die Mitteilungsverordnung wurde von der Bundesregierung aufgrund der Ermächtigung in § 93a Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) am 7. September 1993 erlassen und in der Zwischenzeit mehrfach geändert.

Die Mitteilungsverordnung regelt die Übermittlung von Mitteilungen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen an die Finanzbehörden. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilungspflichtigen Stellen, was zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang, welchem Finanzamt mitzuteilen ist.

Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der Mitteilungsverordnung in Kraft. Danach werden sämtliche Mitteilungen nach der Mitteilungsverordnung in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln sein. Außerdem müssen künftig Gerichte und Staatsanwaltschaften Zahlungen an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer sowie in bestimmten Fällen auch andere Zahlungen in Rechtssachen übermitteln.

Wen betrifft die Mitteilungsverordnung?

Die Mitteilungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Zahlungen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen an Dritte, bei denen die Gefahr der unvollständigen Erfassung zu steuerlichen Zwecken als hoch einzuschätzen ist.


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