Feststellung und Änderung der Vergütungsstufe beruflicher Betreuer/innen mittels NAVO
Berufliche Betreuerinnen und Betreuer können auf Antrag die für sie maßgebliche Vergütungsstufe feststellen lassen (§ 8 Abs. 3 VBVG). Die Feststellung der Vergütungsstufe kann auf Antrag geändert werden, wenn eine Änderung der Voraussetzungen eingetreten ist.
Der Antrag kann elektronisch über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen online (NAVO) gestellt werden.
Die Einreichung über NAVO stellt keinen verpflichtenden Einreichungsweg dar. Eine Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich.
Zum elektronischen Antrag gelangen Sie hier:

